Wohnungen in Frankfurt: So gut sollten sie schon sein

Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt fördert Wohnungen, die folgenden Anforderungen genügen:

Die Wohnung muss rechtlich und tatsächlich zum Wohnen geeignet sein. Sie muss zwingend

  • im Frankfurter Stadtgebiet liegen,
  • frei sein oder frei werden,
  • keiner anderweitigen Bindung unterliegen,
  • mindestens über Gasetagen- oder Zentralheizung
  • und ausreichende Belichtung/Besonnung verfügen.

Zudem sollte die angebotene Wohnung nach Möglichkeit über Balkon, Doppel-/Isolierverglasung und Barrierefreiheit verfügen.

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Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Informationen zum Förderantrag finden Sie hier: jetzt Förderantrag stellen

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