Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt fördert Wohnungen, die folgenden Anforderungen genügen:
Die Wohnung muss rechtlich und tatsächlich zum Wohnen geeignet sein. Sie muss zwingend
- im Frankfurter Stadtgebiet liegen,
- frei sein oder frei werden,
- keiner anderweitigen Bindung unterliegen,
- mindestens über Gasetagen- oder Zentralheizung
- und ausreichende Belichtung/Besonnung verfügen.
Zudem sollte die angebotene Wohnung nach Möglichkeit über Balkon, Doppel-/Isolierverglasung und Barrierefreiheit verfügen.
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